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Technische Sicherheitseinrichtung TSE ab 01.01.2020, Bonausgabepflicht
1. Technische Sicherheitseinrichtung TSE
Digitale Aufzeichnungssysteme (elektron. Kassen) müssen ab 01.01.2020 über eine
zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.
Das betrifft alle Branchen in Handel und Gastronomie. Sowohl große Filial-
2. Bonausgabepflicht
Neben der TSE ist ab 1/2020 auch die Ausgabe des Kassenbons Pflicht!
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern muss der Kunde den Beleg zwar nicht annehmen, er muss ihm aber direkt nach dem Kauf vom Kassierer zur Verfügung gestellt werden.
Die Bonausgabepflicht ist prinzipiell nicht auf Papierform festgelegt, aktuelle Datenschutzvorgaben erschweren aber derzeit elektronische Lösungen (z.B. per Email als PDF). Wir erwarten auch hier zeitnah Lösungen, die den zu erwartenden Berg an ausgedruckten Bons eindämmen werden.
Trotzdem gilt: Ab Januar 2020 müssen Bons/Belege erstellt werden! Steigende Preise durch erhöhte Nachfrage sollten kluge Einkäufer dazu bewegen, sich deutlich vor der Umstellung mit Bondrucker und Bonrollen zu versorgen.
3. Meldepflicht Kassensystem
Ab 01.01.2020 muss jedes genutzte Kassensystem beim Finanzamt angemeldet werden.
Nicht nur der technisch einwandfreie Aufbau der Kasse ist wichtig, jede eingesetzte Kasse (auch Saisonsysteme) muss offiziell dem Finanzamt gemeldet werden. Neben der Seriennummer der Kasse und der TSE sind weitere Angaben wie Aufstellort, Steuernummer etc. gefordert. Änderungen müssen ebenfalls gemeldet werden (Aufstellort,Mandant...)
Die Anmeldung der Kassen soll online wie auch per Formular durchführbar sein -